Udo Lindenberg und sein (ehemaliger) Freund und Bandkollege Olaf Kübler stehen vor Gericht. Kübler will Co-Autor von Lindenberg-Songs gewesen sein. Allerdings handelt es sich dabei wohl nur um Wortfetzen.
Dieser Einschätzung scheint auch das Gericht zu folgen, das durchblicken ließ, dass die Klage keinerlei Aussicht auf Erfolg haben wird. Koautorenschaft setze voraus, dass man die Texte gemeinsam und kontinuierlich erarbeite. Wenn einzelne Äußerungen oder Phrasen in die Songtexte eingebaut worden seien, sei das juristisch unproblematisch. Für den Kläger gelte da: “Guter Spruch, aber urheberrechtlich nicht geschützt.”
Am 29. Januar soll das Urteil gefällt werden.



